Für den Wechsel in die Private Krankenversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Angestellte: Ein Wechsel ist möglich, wenn das Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese wird jährlich angepasst und lag 2025 bei 73.800 Euro.
Selbstständige und Freiberufler: Sie können unabhängig vom Einkommen eine PKV abschließen.
Beamte: Oft wird die Private Krankenversicherung bevorzugt, da es Zuschüsse/Beihilfe vom Dienstherrn gibt.
Studierende: Mit Beginn des Studiums besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien zu lassen und sich privat zu versichern. Diese Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn getroffen werden.
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